10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, an die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr Dienstgrad des Stadtbrandmeisters. Stellvertretender Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte

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