15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und Funktion wie Hauptfeuerwehrmann.

Dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat. (höchster Mannschaftsdienstgrad, d. h. in der Regel wird nach Verleihen dieses Dienstgrades keine weitere Beförderung mehr vorgenommen.)

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