8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellvertretender Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, stellvertretender Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter

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